Die Brustverkleinerung ist natürlich keine Alternative zur Brustvergrößerung, sondern eine völlig andere Schönheitsoperation mit ganz anderen Zielen als die Brustvergrößerung. Die Gemeinsamkeiten sind, dass sowohl die Brustverkleinerungen, als auch die Brustvergrößerungen zum Bereich Brust-OP der Schönheitschirurgie zählen und sich daher mit der ästhetischen Modellierung des weiblichen Busen beschäftigen.
Bei der Brustverkleinerung geht es aber manchmal um mehr, als nur um die Ästhetik. Brustverkleinerungen können manchmal notwendig sein, wenn eine Frau aufgrund ihres übermäßig großen Busens gesundheitliche Beschwerden hat. Diese können sich in Form von Rückenschmerzen, Nackenziehen und chronischen Kopfschmerzen zeigen, manchmal entstehen auch bleibende Haltungsschäden. In solchen Fällen sollte eine Frau nicht zögern und einen Arzt aufsuchen. Falls ein Zusammenhang mit dem großen Busen festgestellt wird, ist es sinnvoll, als nächstes zum Schönheitschirurg zu gehen um sich zum Thema Brustverkleinerung beraten zu lassen.
Bei der Brustverkleinerung wird Fettgewebe und Drüsengewebe entnommen, so dass das Volumen der Brust reduziert wird. Außerdem kann wie bei der Bruststraffung Haut entnommen werden, um zu erreichen, dass der Busen nicht mehr hängt. Es gibt verschiedene Methoden zur Brustverkleinerung, die bei verschiedenen Anforderungen Anwendung finden. Die Unterschiede der Methoden zeigen sich vor allem in der Menge des Volumens, das reduziert werden kann, in der Narbenbildung und im Operationsrisiko. Letztendlich entscheidet hier der Schönheitschirurg, welche Variante der Brustverkleinerung er anwenden möchte..
Natürlich ist eine Brustverkleinerung manchmal eine sinnvolle Maßnahme um Haltungsschäden und Schmerzen entgegenzuwirken, allerdings ist es immer noch eine Schönheitsoperation, welche gewisse Risiken birgt wie jeder chirurgische Eingriff. Daher sollte man sich gut überlegen, wie notwendig eine Brustverkleinerung ist und sich ausführlich vom Schönheitschirurg beraten zu lassen.
Auch die Kosten einer Brust-OP sind zu überdenken. Allerdings kann es manchmal vorkommen – falls medizinische Notwendigkeit besteht, sehr starke Asymmetrie durch verschieden große Brüste oder starke ästhetische Beeinträchtigung durch das schiere Volumen vom Busen gegeben sind – dass die Krankenkasse die Kosten einer Brustverkleinerung, oder zumindest einen Teil übernimmt. Lassen Sie sich hierzu auch vom Schönheitschirurg beraten und setzen Sie sich mit Ihrer Kasse auseinander.